kleine Gedankenanregung zu den zuletzt aufkommenden Gebietssperrungen bzw. "Kletterverbote" durch Grundbesitzer siehe DBB o.ä.
Hier ein kleiner Auszug aus dem Forstgesetz:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12132163/NOR12132163.html
Hier etwas übersichtlicher auf Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wegefreiheit
Natürlich wäre es im Sinne aller das Gespräch mit dem Besitzer zu suchen, wenn das überhaupt der Besitzer ist und nicht nur der Pächter. Aber die Frage die sich mir nun stellt...kann denn ein Waldbesitzer das Beklettern kleiner Felsblöcke überhaupt verbieten? Schließlich ist das doch freies Betreten des Waldes zu Erholungszwecken...solange man also nicht auf seinem Grund parkt, kann mir doch, blöd gesagt jetzt, total egal sein was er mir an den Kopf wirft und Fotos von mir macht (wie jüngst vorgekommen).
Was meint ihr dazu?
Hier ein kleiner Auszug aus dem Forstgesetz:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12132163/NOR12132163.html
Hier etwas übersichtlicher auf Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wegefreiheit
Natürlich wäre es im Sinne aller das Gespräch mit dem Besitzer zu suchen, wenn das überhaupt der Besitzer ist und nicht nur der Pächter. Aber die Frage die sich mir nun stellt...kann denn ein Waldbesitzer das Beklettern kleiner Felsblöcke überhaupt verbieten? Schließlich ist das doch freies Betreten des Waldes zu Erholungszwecken...solange man also nicht auf seinem Grund parkt, kann mir doch, blöd gesagt jetzt, total egal sein was er mir an den Kopf wirft und Fotos von mir macht (wie jüngst vorgekommen).
Was meint ihr dazu?